Sie suchen eine professionelle und zuverlässige Pflege für sich oder einen Angehörigen?
Dann sind Sie bei unserem ambulanten Dienst genau richtig! Wir bieten Ihnen individuelle und bedarfsgerechte Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden an.
Unser Team besteht aus erfahrenen und qualifizierten Pflegefachkräften, die Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei achten wir stets auf eine hohe Qualität und auf die Wünsche und Bedürfnisse unserer Patienten.
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie uns gemeinsam ein individuelles Pflegekonzept erstellen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Wir klären kostenlos mit Behörden und Kassen, welche Möglichkeiten der Kostenübernahmen es gibt. Außerdem erstellen wir Ihnen einen übersichtlichen Pflegevertrag, der alles regelt.
Unsere Pflegedienstleistungen in Bergisch Gladbach und Overath umfassen:
Jeweils bis zum Ende eines Kalenderjahres müssen Sie Ihre Ansprüche aus der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geltend machen. Die Entlastungsleistungen können Sie hingegen ins nächste Jahr bis zum jeweils 30. Juni übertragen. Sie können jederzeit Ihren Anspruch bei Ihrer Pflegekasse erfragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Für pflegende Angehörige ist die sogenannte Verhinderungspflege eine gute Möglichkeit, stundenweise Entlastung für die anspruchsvolle Pflegeaufgabe zu bekommen.
Wenn Sie als pflegende Angehörige für eine gewisse Zeit an der Pflege gehindert sind oder einfach einmal Urlaub brauchen, beteiligt sich die Pflegeversicherung.
Jeder Pflegebedürftige, der mindestens einen Pflegegrad 2 hat, kann Unterstützung im Gegenwert von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent in das Budget der Verhinderungspflege (806 € p. a.) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € im Jahr aufgestockt werden.
Diese Mittel stehen dann für eine Pflegeauszeit zur Verfügung, in der Ihre Angehörigen durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zuhause betreut werden können, stundenweise oder für einen Urlaub.
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen 125 € monatlich zur Verfügung, um sich Unterstützung im Haushalt, für die Begleitung zum Arzt, zu einem Spaziergang oder für gemeinsame Aktivitäten zu holen. Auszahlbar ist auch dieser Betrag nicht. Wir als ambulanter Pflegedienst rechnen diese Leistungen direkt mit den Pflegekassen ab.
Dann freuen wir uns Ihre E-Mail an kontakt@human-nrw.de!
Mit 💛 von Stratmann Digital